Verwalter muss erst nach Mehrheitsbeschluss gehen
Wohnungseigentum
Ein Wohnungsverwalter kann in der Regel nur abberufen werden, wenn dies die Wohnungseigentümer mehrheitlich beschließen. Damit auch eine Minderheit der Eigentümer eine Entlassung des Verwalters gerichtlich durchsetzen kann, müssen hingegen massive Pflichtverletzungen vorliegen. Auf ein entsprechendes aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) (Az. V ZR 105/11) weist die Wüstenrot Bausparkasse hin.
Auf die Abberufung des Verwalters geklagt hatte ein einzelner Wohnungseigentümer, der die anderen Eigentümer nicht dazu bewegen konnte, eine Entlassung z...
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