nd-aktuell.de / 11.07.2012 / Ratgeber / Seite 26

Erbschaftssteuer

Urteile in Kürze

Schließt ein Ehemann eine Rentenversicherung für seine Frau ab und überweist den Einmalbeitrag von 150 000 Euro von einem Konto, das allein auf seinen Namen lautet, muss er dennoch Erbschaftssteuer zahlen, wenn seine Ehefrau vor ihm stirbt und die Versicherungssumme (126 148 Euro/eingezahlter Beitrag minus an die Frau gezahlte Renten) an ihn ausgezahlt wird.

Finanzgericht Düsseldorf vom 5. September 2011, Az. 4 K 2354/08 Erb

Kein Ehegattensplitting

Liegt die in einem Pflegeheim untergebrachte Ehefrau im Wachkoma, kommt ein Ehegattensplitting nicht (mehr) in Frage, wenn der Ehemann mit einer neuen Partnerin zusammenlebt. Das gilt selbst dann, wenn der Ehemann die Frau angeblich nur in seinen Haushalt aufgenommen hat, um die ehelichen Kinder zu versorgen. Spätestens mit der Geburt eines Kindes aus dieser neuen Beziehung ist die Frau nicht mehr als Hausangestellte anzusehen. Auf Grund des in der Verfassung festgelegten Prinzips der Einehe können beim Ehemann nicht zwei Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaften vorliegen, weshalb eine steuerliche Zusammenveranlagung mit der Ehefrau ausgeschlossen ist.

Finanzgericht Köln vom 16. Juni 2011, Az. 10 K 4736/07