Der Schuldner darf nicht eingeschüchtert werden

Inkasso

  • Lesedauer: 1 Min.

Schuldner müssen es sich nicht gefallen lassen, von Inkassounternehmen eingeschüchtert zu werden. Einem Unternehmen, das einer Verbraucherin bei weiterem Zahlungsverzug »Kosten in Höhe von bis zu 600 Euro« androhte, hat das Oberlandesgericht (OLG) Berlin einen Riegel vorgeschoben, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart mitteilte. Die Verbraucherzentrale hatte die GOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH verklagt.

Aus dem Urteil gehe hervor, dass Verbrauchern nicht mit fiktiven Kosten gedroht werden dürfe, die angeblich bei Nichtzahlung angemahnter Forderungen entstünden. Der Betrag von 600 Euro sei völlig aus der Luft gegriffen gewesen und habe nichts weiter als einen Einschüchterungsversuch dargestellt.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal