Asche eines Toten auf einem privaten Grundstück?

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Mit einem sonderbaren Fall hatte sich unlängst das Oberverwaltungsgericht in Koblenz zu befassen: Es ging darum, ob die Asche eines Toten auf einem privaten Grundstück verstreut werden darf.

Das lehnte das OVG in einem am 4. Mai 2012 veröffentlichten Urteil mit dem Hinweis ab: Es sei nach dem rheinland-pfälzischen Friedhofs- und Bestattungsrecht nicht zulässig, private Bestattungsplätze anzulegen und die Asche eines Verstorbenen zu verstreuen.

Im konkreten Fall hatte ein 85.Jähriger aus dem Kreis Trier-Saarburg die Kreisverwaltung um eine dementsprechende Erlaubnis für sein Waldstück gebeten. Diese Erlaubnis wurde ihm nicht erteilt. Darauf zog der Mann vor Gericht. Er scheiterte mit seiner Klage aber bereits vor dem Verwaltungsgericht (VG) Trier. Nunmehr wurde diese VG-Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.

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