Flugzeitänderung, Baulärm, Kakerlaken - was tun?

Reiserecht und Versicherungsschutz

Die Hauptreisezeit naht - und mit ihr kommen mitunter Kümmernisse für die Reisenden, vor allem dann, wenn es etliche Reisemängel zu beklagen gibt. Flugzeitänderung, Baulärm vor Ort und Kakerlaken im Hotelzimmer - was ist zu tun?

»Mängel müssen der Reiseleitung vor Ort nachweislich angezeigt, Beweise gesichert und Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende beim Veranstalter geltend gemacht werden«, erläutert die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Wenn der Urlaub nicht so verläuft wie gebucht, kann richtiges Handeln Nachteile vermeiden. Sabine Fischer-Volk konkretisiert: »Sind Reiseleistungen mangelhaft oder fallen ganz aus, dann sollten Reisende die Mängel nachvollziehbar dokumentieren, bei der Reiseleitung vor Ort nachweislich reklamieren und Beweise wie Adressen mitreisender Urlauber, Videoaufzeichnungen und Fotos sichern.«

Allerdings ist nicht immer der Reiseveranstalter in der Pflicht, wenn Urlauber erkranken oder sogar Unfälle erleiden. Denn stellt sich Durchfall ein oder rutscht man in der Dusche aus, ist oftmals eigene Unachtsamkeit die Ursache. Und wer sich als wenig routinierter...


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