nd-aktuell.de / 11.07.2012 / Ratgeber / Seite 28

Für das neue Punktsystem noch kein Gesetzentwurf

Wie im nd-ratgeber am 14. März 2012 berichtet wurde, sollen das Verkehrszentralregister und das Punktesystem einfacher und transparenter werden - mit dem Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Am 28. Februar 2012 hat dazu der Bundesverkehrsminister die Eckpunkte für die Neuregelung vorgelegt. Ein konkreter Gesetzentwurf existiert bis heute aber noch nicht.

Künftig sollen nur noch die Verstöße erfasst werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind. Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem soll vier Stufen beinhalten: Vormerkung (1 bis 3 Punkte), Ermahnung (4 bis 5 Punkte), Verwarnung (6-7 Punkte), Entzug (8 Punkte). Punktekategorien soll es nur noch zwei geben: schwere Verstöße (1 Punkt) und besonders schwere Verstöße (2 Punkte). Inzwischen ist noch eine dritte Kategorie im Gespräch. Klare und feste Tilgungsregeln sollen dafür sorgen, dass die Betroffenen wissen, wann der eingetragene Verstoß wieder getilgt wird.

Zur Übertragung des derzeit noch gültigen Punkteregisters in das neue System gibt es noch keine Festlegungen. Die alten Punkte sollen in das neue System überführt werden, wobei dabei niemand besser oder schlechter gestellt werden solle. Die jeweils erreichte Maßnahmenstufe werde in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übernommen.

Sicher ist eines: Eine Generalamnestie, also einen Punkteerlass und damit Freibrief für Raser oder Alkoholfahrer, wird es nicht geben. joh