Keine Ghetto-Rente für in Polen lebende Opfer
Kassel (epd/nd). In Polen lebende jüdische Opfer des Nationalsozialismus erhalten für ihre geleistete Ghetto-Arbeit keine Rente von der Deutschen Rentenversicherung. Zuständig für die Zahlung sei allein der polnische Rentenversicherungsträger, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht. Das sehe das zwischen Deutschland und Polen 1975 abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen vor.
Im entschiedenen Rechtsstreit hatte eine 1931 geborene jüdische und in Polen lebende Frau geklagt. Sie wollte für ihre zwischen 1940 bis 1943 im Warschauer Ghetto geleistete Arbeit eine Rente erhalten - und zwar von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg. Nach deutschen Maßstäben könne sie mit einer Rente in Höhe von 180 Euro monatlich rechnen, so die Ausschwitz-Überlebende.
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