nd-aktuell.de / 18.07.2012 / Ratgeber / Seite 21

Die Lastschrift wird europäisch

Was bringen die neuen SEPA-Geschäftsbedingungen den Bankkunden?

Für Bank- und Sparkassenkunden gelten seit Anfang Juli 2012 neue Regeln bei Lastschriften und Einzugsermächtigungen. Damit traten bei den Geldinstituten auch neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in Kraft.

Hintergrund ist die Schaffung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) bis 2014. Dessen Ziel ist es, Bankgeschäfte in Europa zu vereinheitlichen und über Ländergrenzen hinweg einfacher zu machen.

Was ändert sich für die Bankkunden?

Zunächst nicht viel. Es handelt sich um die Vorbereitung für den europäischen Zahlungsverkehrsraum ab Februar 2014. Die bisherigen Regeln für Lastschriften werden angepasst an Vorschriften, die künftig in allen 32 zugehörigen Ländern gelten. Dies sind die 27 EU-Staaten plus Liechtenstein, Island, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Dann sind Lastschriften nicht nur national, sondern über Grenzen hinweg möglich. Bis dahin kann die nationale Lastschrift, etwa für die Telefonrechnung, wie gehabt genutzt werden - parallel aber schon die SEPA-Lastschrift. Ab Februar 2014 ist die SEPA-Lastschrift dann in Deutschland und grenzübergreifend verbindlich. Bestehende Einzugsermächtigungen müssen auch 2014 nicht geändert werden.

Bleibt bei Lastschriften ansonsten alles beim Alten?

Neben dem grenzüberschreitenden Einsatz bringt die SEPA-Lastschrift auch weitere Neuerungen mit sich. Lastschriften haben künftig ein festes Fälligkeitsdatum. Unternehmen müssen mitteilen, wann genau sie Geld von den Konten ihrer Kunden abbuchen. Daneben haben Verbraucher künftig einheitlich acht Wochen nach Abbuchung die Möglichkeit, Zahlungen ohne Angaben von Gründen zurückbuchen zulassen. Bei unberechtigten Abbuchungen wird auch in Zukunft eine Rückerstattung über 13 Monate möglich bleiben.

Welche Kontonummer muss künftig bei Lastschriften angegeben werden?

Ab Februar 2014 gelten für allen Kunden von Banken und Sparkassen im europäischen Zahlungsverkehrsraum neue Kontonummern, die sogenannten IBAN. Bei innerdeutschen Lastschriften nach nationalem Verfahren können bis dahin auch noch die bisherigen Nummern verwendet werden. Die neuen IBAN mit 22 Stellen sind zwar lang, die Umstellung dürfte aber nicht schwer fallen. Für deutsche Bankkunden beginnt die Nummer mit DE. Es folgen zwei neue Ziffern und die altbekannte Bankleitzahl und Kontonummer. Häufig sind sie schon heute auf den Bankauszügen vermerkt. In einer Übergangszeit bis Februar 2016 können Verbraucher für Zahlungen mit den bisherigen Nummern vornehmen.

Welche Änderungen gibt es bei Überweisungen?

Seit Anfang dieses Jahres gelten neue Vorgaben für Überweisungen innerhalb des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums. Banken und Sparkassen müssen Überweisungen europaweit innerhalb eines Werktages abwickeln. Für SEPA-Überweisungen ist ebenfalls die Nutzung von IBAN und BIC vorgesehen.

Was ändert sich bei den Daueraufträgen?

Es wird noch daran gearbeitet, dass bestehende Daueraufträge - etwa für die monatliche Miete - auch künftig weiter genutzt werden können. Die Kreditwirtschaft will ihren Kunden den Übergang zum neuen europäischen Zahlungsverkehrsraum möglichst einfach machen. AFP/nd