Blumenkästen und -töpfe ja, aber standsicher
Sommer vorm Balkon
Blumenkästen und Blumentöpfe dürfen auf dem Balkon aufgestellt oder angebracht werden. Voraussetzung ist, dass sie ordnungsgemäß befestigt sind.
Es muss sichergestellt sein, so der Mieterverein Dresden und Umgebung e. V., dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Dann dürfen Blumenkästen auch an der Außenseite des Balkons befestigt werden (Landgericht Hamburg, Az. 316 S 79/04).
Anders, wenn die Blumentöpfe, be...
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