Blumenkästen und -töpfe ja, aber standsicher

Sommer vorm Balkon

Blumenkästen und Blumentöpfe dürfen auf dem Balkon aufgestellt oder angebracht werden. Voraussetzung ist, dass sie ordnungsgemäß befestigt sind.

Es muss sichergestellt sein, so der Mieterverein Dresden und Umgebung e. V., dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Dann dürfen Blumenkästen auch an der Außenseite des Balkons befestigt werden (Landgericht Hamburg, Az. 316 S 79/04).

Anders, wenn die Blumentöpfe, be...


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