Erst ab 75 Euro Schulden
Handysperre
Seit Juni regelt das novellierte Telekommunikationsgesetz einen besseren Verbraucherschutz für Handynutzer. »Danach dürfen Telefonanbieter einen Handyanschluss erst sperren, wenn der Kunde dem Anbieter mindestens 75 Euro schuldet«, erläutert Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Bereits vor der Neuregelung hatte der Bundesgerichtshof...
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