Kritik an Petitionsausschuss

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Köln (nd). Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat Regierung und Bundestag vorgeworfen, die Einbeziehung arbeitender Strafgefangener in das Rentenversicherungssystem zu verschleppen. Über ein Jahr nach Einreichen einer entsprechenden Petition habe der zuständige Ausschuss erneut mitgeteilt, dass die Behandlung der Petition »noch längere Zeit dauern« werde, kritisierte die Bürgerrechtsorganisation in Köln. »Die Einbeziehung von Gefangenen war vom Gesetzgeber bereits im Strafvollzugsgesetz von 1976/77 vorgegeben, ist aber nie realisiert worden«, moniert die Organisation. Der Ausschluss gefährde die Resozialisierung und verletze das Gleichheits- und Sozialstaatsprinzip.

Im Mai 2011 haben Bürgerrechtsorganisationen eine Petition für die Einbeziehung Strafgefangener in die Rentenversicherung gestartet. Sie wird von über 5300 Personen getragen, darunter sind nach Angaben des Grundrechtekomitees über 3200 Strafgefangene aus etwa 60 Justizvollzugsanstalten.

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