nd-aktuell.de / 18.07.2012 / Brandenburg / Seite 11

Henkel will mehr Filmrechte für die Polizei

Innensenator bringt Gesetzentwurf ins Parlament

(dpa). Unübersichtliche Demonstrationen sollen künftig von der Polizei mit Übersichtsaufnahmen gefilmt werden dürfen. Der Senat beschloss am Dienstag, einen entsprechenden Gesetzentwurf von Innensenator Frank Henkel (CDU) beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Demnach dürften die Beamten Kundgebungen, Protestmärsche und deren nähere Umgebungen mit weitwinkligen Aufnahmen überwachen, wenn dies zur Leitung des Einsatzes erforderlich ist.

Gefilmte Personen seien im Bild nur so klein zu sehen, dass eine persönliche Identifizierung in aller Regel ausgeschlossen ist. Der Entwurf sieht laut Innenverwaltung zudem vor, dass Einzelne durch Heranzoomen auch nicht beobachtet werden können. Auch Aufzeichnungen sollen verboten sein. Die Übersichtsaufnahmen dürfen zudem nicht verdeckt angefertigt werden.

Anlass für den Gesetzentwurf ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts von 2010. Es entschied, dass die Echtzeit-Videoüberwachung einer Versammlung eine spezielle Rechtsgrundlage benötigt.

Für die Grünen kritisierte ihr Sicherheitsexperte Benedikt Lux, dass die Videoüberwachung Demonstranten abschrecken könne. »Früher hat es auch bei großen Demos gereicht, wenn Polizisten am Rand die Lage per Funk an die Einsatzzentrale durchgegeben haben«, sagte Lux. Es müsse - etwa durch unabhängige Dritte - gesichert sein, dass Einzelpersonen nicht erkannt oder Videos gespeichert werden.