nd-aktuell.de / 31.07.2012 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Auftakt für Milliardenprozess

Patentstreit zwischen Apple und Samsung geht in den USA in die nächste Runde

Apple und Samsung haben sich in ihrem Patentstreit bisher nur einzelne Nadelstiche zugefügt. Mit einem neuen Prozess könnte sich das ändern.

New York (dpa/nd). In der erbittert geführten Auseinandersetzung um Smartphones zwischen Apple und Samsung ist ein möglicherweise entscheidender Prozess in Kalifornien gestartet. Die gegenseitigen Ideenklau-Vorwürfe werden seit gestern vor einem Geschworenen-Gericht in San Jose verhandelt. Apple fordert in dem Verfahren mehr als 2,5 Milliarden Dollar Schadenersatz. Vermutlich wird erst Mitte August ein Urteil gefällt.

Apple hatte das Verfahren mit einer Klage von April 2011 angestoßen. Der US-Konzern behauptet, dass Samsung für seine Smartphones und Tablets in großem Stil Design und Funktionen von iPhone und iPad abgekupfert habe. Samsung weist diese Beschuldigungen zurück und wirft Apple im Gegenzug vor, unrechtmäßig diverse von Samsung-Patenten geschützte Technologien zu nutzen. Vom Gericht angeordnete Friedensgespräche blieben im Mai ohne Ergebnis, ebenso wie vorherige Gespräche der beiden Unternehmen.

Hintergrund des Streits ist der Kampf um das lukrative Smartphone-Geschäft, in dem heute das von Samsung genutzte Google-Betriebssystem Android führt. Mit dem Erscheinen des iPhone Mitte 2007 explodierte der bis dahin überschaubare Markt der Smartphones. Inzwischen ist Apple die Nummer zwei bei Computer-Handys, Android stieg schnell an die Spitze auf. Dafür sorgten das breite Angebot von Geräten verschiedener Hersteller in einer breiten Preisspanne. Apple hingegen verkauft nur wenige verschiedene Modelle im oberen Preissegment - sichert sich mit diesem Geschäftsmodell aber Rekordgewinne.

Beide Seiten konnten ihre Argumente bereits in diversen Verfahren in anderen Ländern testen. So gelang es Apple in Deutschland, Samsungs Tablet Galaxy Tab 10.1 unter Hinweis auf ein geschütztes Design-Muster lange vom Markt fernzuhalten. Inzwischen haben die Südkoreaner mit der veränderten Variante 10.1N zumindest in den Augen der deutschen Richter eine Form gefunden, die Apples Rechte nicht verletzt.