nd-aktuell.de / 02.08.2012 / Politik / Seite 6

Zuschlag auch für Beamte in Homo-Ehe

Karlsruhe (AFP/nd). Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben grundsätzlich Anspruch auf den sogenannten Familienzuschlag. Die bis Ende 2008 geltende Ungleichbehandlung gegenüber verheirateten Beamten ist verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Das Gericht stärkte darin die rechtliche Stellung von Lebenspartnerschaften erheblich. (Az: 2 BvR 1397/09) Der Beschluss betrifft Beamte, die ihre Lebenspartnerschaft zwischen August 2001 und Ende 2008 eintragen ließen, da die Ungleichbehandlung per Gesetz zum Januar 2009 aufgehoben worden war.