Unternehmen fordert Akteneinsicht

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Leipzig (dpa/nd). Das Bundesumweltministerium muss sich erneut mit der Frage befassen, ob es die Einsicht in seine Akten verweigern darf. Das Bundesverwaltungsgericht forderte das Ministerium dazu auf, über einen abgelehnten Antrag auf Akteneinsicht noch einmal neu zu entscheiden. Kläger ist ein Unternehmen der Glasindustrie aus Sachsen. Das Unternehmen wollte Einblick in Akten, interne Vermerke und Emails des Ministeriums nehmen, um Informationen über das Entstehen des Emissionshandelsgesetzes zu bekommen.

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