Ordnungshüter soll blechen

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(dpa). Ein Berliner Ordnungshüter, der wegen der Veruntreuung von 264 000 Euro verurteilt wurde, muss die Summe unverzüglich zurückzahlen. Der Mann war Fernsehzuschauern auch bundesweit bekannt: Er hatte nebenher in zwei Doku-Soaps eines Privatfernsehsenders vor der Kamera gestanden. Auch wenn das Urteil vom Februar noch nicht rechtskräftig ist, dürften die Feststellungen des Landgerichts als zutreffend zugrunde gelegt werden, argumentierte das Verwaltungsgericht.

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