nd-aktuell.de / 08.08.2012 / Ratgeber / Seite 25

Wichtige Schlussbegehung

Baurat 1

Mit Bauen fertig! Nichts mehr damit zu tun haben! Doch man sollte nicht auf seine Rechte verzichten. Bauherren und Käufer neuer Immobilien haben bis zu fünf Jahre nach Abnahme Gewährleistungsansprüche. Zeigt sich in dieser Phase ein Baumangel, muss die Firma, die den Schaden zu verantworten hat, ihn auf eigene Kosten beseitigen.

Damit Mängel rechtzeitig erkannt werden, ist ratsam, ein halbes Jahr vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gemeinsam mit einem unabhängigen Sachverständigen das Haus zu begehen, die Mängel festzustellen und beim Verantwortlichen zu rügen. Sonst verschenken private Bauherren bares Geld. Werden Mängel zu spät gerügt und ist die Gewährleistungsfrist verstrichen, ist der Bauunternehmer oder Handwerker meist nicht mehr haftbar. Die Kosten für die Beseitigung müssen dann die Hausbesitzer selbst tragen. www.vpb.de[1]

Links:

  1. http://www.vpb.de