Wahlrecht für Deutsche im Ausland gestärkt

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Karlsruhe (AFP/nd). Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen gestärkt. Eine Regelung, wonach Auslandsdeutsche mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben müssen, um sich später per Briefwahl an Bundestagswahlen zu beteiligen, erklärte das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss für verfassungswidrig. Die Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl, hieß es zur Begründung. Die beiden erfolgreichen Klägerinnen wurden 1982 in Belgien geboren und sind deutsche Staatsangehörige, durften sich aber nicht an der Bundestagswahl 2009 beteiligen.

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