Karlsruhe (AFP/nd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Musikbranche im Kampf gegen illegale Downloads aus dem Internet gestärkt. Laut einem gestern veröffentlichten Urteil müssen Internetprovider den Rechteinhabern von Musikstücken die IP-Adresse von Nutzern mitteilen, die diese Stücke zum illegalen Download in Online-Tauschbörsen gestellt haben.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/235184.illegale-downloads-bgh-staerkt-musiker.html