nd-aktuell.de / 16.08.2012 / Politik / Seite 1

Arme sollen nicht klagen

Schwarz-Gelb will Prozesskostenhilfe einschränken

Grit Gernhardt
Hartz IV beschert den Gerichten eine Klagewelle und den Ländern hohe Ausgaben für Prozesskostenhilfe. Diese Sozialleistung will die Koalition nun einschränken.

Heute vor zehn Jahren legte die Kommission »Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« unter Leitung von Peter Hartz Vorschläge für eine Umstrukturierung des deutschen Sozialsystems vor. Mit den Folgen speziell des 2005 in Kraft getretenen Hartz-IV-Gesetzes müssen heute hunderttausende Erwerbslose leben - und die Sozialgerichte sitzen seitdem auf meterhohen Aktenbergen. Allein 2011 gingen laut Bundessozialgericht 170 488 Klagen ein - fast 60 Prozent der Kläger bekamen ganz oder teilweise Recht.

Viele von ihnen sind auf Prozesskostenhilfe (PKH) angewiesen. Sie steht Personen mit geringem Einkommen zu, damit sie sich eine Rechtsvertretung leisten können. Doch die schwarz-gelbe Koalition will das Prozesskostenhilfe- und Beratungsrecht nun ändern - zuungunsten der Schwächsten, wie Sozial- und Anwaltsverbände kritisieren. Am Mittwoch passierte der Entwurf das Bundeskabinett, nach nd-Informationen fast deckungsgleich mit einem seit Juni vorliegenden Referentenentwurf. Die Änderungen sollen dazu beitragen, den »Missbrauch staatlicher Hilfeleistungen« zu verhindern, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

So sollen laut Entwurf die Freibeträge für Geringverdiener gesenkt und Raten-zahlungszeiträume verlängert werden. Bei kleinen

Streitwerten ist künftig keine PKH mehr möglich. »Damit ist keinem der Kritikpunkte der Gewerkschaften und Sozialverbände Rechnung getragen worden«, sagte Robert Nazarek, Referatsleiter für Sozialrecht beim DGB-Bundesvorstand, gegenüber »nd«. Regierungssprecher Seibert sagte dagegen, es gelte weiter der Grundsatz, dass alle Bürger unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten Zugang zum Recht haben müssten. Hintergrund der Novelle sind steigende Ausgaben für PKH und Beratungshilfe - die Länder zahlen dafür etwa 500 Millionen Euro.

Sozialverbände verwiesen im Juni darauf, dass die Kosten für Beratungshilfe seit Einführung von Hartz IV sprunghaft gestiegen seien. »Ein Gesetz mit vielen inneren Widersprüchen, unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessensspielräumen ausgeführt durch eine suboptimale Verwaltungsstruktur musste zwangsläufig zu vielen fehlerhaften Bescheiden und entsprechendem Rechtsschutzbedürfnis führen«, heißt es in einer Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Referentenentwurf.

Ingrid Hönlinger, Grünen-Abgeordnete im Bundestag, erklärte am Mittwoch, die angestrebten Einsparungen von rund 70 Millionen Euro seien es nicht wert, den Rechtszugang für Bedürftige einzuschränken.