Hintergrund: Kann London Botschaftsstatus aufheben?

  • Lesedauer: 2 Min.

London (dpa) - London hat Ecuador gedroht, Wikileaks-Gründer Julian Assange notfalls mit Gewalt aus der Botschaft des Landes in London zu holen. Als rechtliche Grundlage dafür führt das Außenministerium den Diplomatic and Consular Premises Act von 1987 ins Feld.

Das Gesetz wurde damals allerdings vor einem ganz anderen Hintergrund erlassen: Nach der Erschießung einer britischen Polizistin während einer Demonstration von Gaddafi-Anhängern vor der libyschen Botschaft in London hatten Beamte das Gebäude tagelang umstellt. Anschließend wies Großbritannien alle Diplomaten aus und beendete die diplomatischen Beziehungen. Es musste eine Regelung her, was nun mit den aufgelassenen Liegenschaften passieren sollte. Ferner sollten terroristische Machenschaften in fremden Botschaften unterbunden werden können, indem britisches Recht angewandt wird.

Die vom britischen Außenministerium verbreitete Annahme, das Gesetz könne auch im Fall Assange die Aufhebung des exterritorialen Status erlauben, halten Rechtsexperten für gewagt. Hier ist weder ein Verlassen der Botschaft durch das Gastland gegeben, noch kann eine Terrorismusgefahr angenommen werden. Vor allem steht die Ankündigung im rechtlichen Widerspruch zur Wiener Konvention von 1961. Diese regelt, dass diplomatische Vertretungen im Ausland für das Gastgeberland weitgehend unantastbar sind.

Diplomaten befürchten zudem, dass mit einem Eindringen in die ecuadorianische Botschaft ein schlechtes Vorbild für andere Staaten geschaffen würde - bis hin zur Frage, ob britische Botschafter in bestimmten Ländern dann überhaupt noch sicher seien.

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