nd-aktuell.de / 20.08.2012 / Sport / Seite 18

Spiegel: Verfahren gegen Telekom-Ärzte eingestellt

Oberstaatsanwalt: »Kein hinreichender Verdacht«

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen die Sportmediziner Lothar Heinrich und Andreas Schmid nach mehr als fünf Jahren eingestellt. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin Spiegel.

Die früheren Mannschaftsärzte des Teams Telekom und des späteren Teams T-Mobile waren beschuldigt worden, Telekom-Radprofis u. a. mit Epo und Wachstumshormonen versorgt und illegale Manipulationen der Sportler mit Eigenblut vorgenommen zu haben.

In einer 21 Seiten umfassenden Verfügung vom 17. Juli begründete Oberstaatsanwalt Christoph Frank die Einstellung des Verfahrens damit, dass sich kein »hinreichender Verdacht konkreter Verstöße gegen Strafbestimmungen« ergeben habe. Teilweise seien die Vorwürfe verjährt, auch hätten die Radprofis ihre Zustimmung zum Doping gegeben und seien nicht geschädigt worden, teilweise hätten genaue Tatzeiten und Tatorte nicht ermittelt werden können. Frank sieht einen »fortbestehenden allgemeinen Verdacht«, dass die Mediziner gedopt hätten und die Sportler Jan Ullrich, Steffen Wesemann, Rolf Aldag, Erik Zabel, Udo Bölts und Jens Heppner mit Epo-Kuren versorgt worden seien.

»Nachweisbar« seien zudem Andreas Klöden, Matthias Kessler und Patrik Sinkewitz im Juli 2006 mit Eigenblut gedopt worden. Dies hatte auch der am 13. Mai 2009 vorgestellte Abschlussbericht der Expertenkommission zur Aufklärung von Dopingvorwürfen gegenüber den Freiburger Ärzten der Abteilung Sportmedizin als gesichert festgestellt. Auch Gutachter bestätigten den Dopingverdacht. So untersuchte Sportmediziner Klaus-Michael Braumann (Hamburg) die beschlagnahmten Laborwerte der Uniklinik Freiburg, wo Schmid und Heinrich bis zu ihrer Kündigung im Mai 2007 gearbeitet hatten. Das Ergebnis: »Aus den Daten geht ziemlich eindeutig hervor, dass bei vielen untersuchten Personen zumindest zeitweilig Manipulationen des Blutes durchgeführt worden sein dürften.«

Der Erlangener Transfusionsmediziner Reinhold Eckstein kritisierte vor allem eine Eigenblutbehandlung bei Sinkewitz, bei der es zu Blutverklumpungen gekommen war. Oberstaatsanwalt Frank schreibt dazu: »Lediglich glücklichen Umständen sei es zu verdanken gewesen, dass Sinkewitz keine gesundheitliche Schädigung erlitten habe.«

In einem gesonderten Verfahren wegen der Versorgung des Radprofis Christian Werner mit Dopingsubstanzen erhielt Schmid einen Strafbefehl über 90 Tagessätze. Ausgelöst worden waren die Ermittlungen durch eine Strafanzeige nach Veröffentlichung der Titelgeschichte »Dickes Blut« (Spiegel 18/2007), die systematisches Doping beim Team Telekom beschrieben hatte. SID