Gekündigter darf im Betriebsrat bleiben

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Frankfurt (Oder) (dpa). Ein im Frühjahr zunächst fristlos gekündigte Mitarbeiter des Solarmodulherstellers First Solar in Frankfurt (Oder) darf weiter im Betriebsrat tätig sein. Das entschied das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) am Mittwoch. Der Antrag des Betriebsrates, den Mann aus dem Gremium zu entfernen, wurde zurückgewiesen, sagte eine Gerichtssprecherin. »Die Kammer konnte keine grobe Pflichtverletzung feststellen.« First Solar hatte im April die Schließung seiner Werke in Frankfurt (Oder) bekanntgegeben. Zum Jahresende verlieren 1200 Beschäftigte ihren Job. Der Mann war gekündigt worden, weil er am Tag nach Bekanntwerden der Werksschließung durch Gespräche Mitarbeiter bei schwierigen Wartungsarbeiten gefährdet haben soll. Daraufhin schloss der Betriebsrat ihn aus. Der Betroffene setzte sich zur Wehr. Seine fristlose Kündigung musste die Firma zurücknehmen.

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