Blockade verfassungswidrig

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Gera (epd/nd). Die Blockade gegen das rechtsextreme Propagandafestival »Rock für Deutschland« 2011 in Gera war einem Gerichtsurteil zufolge verfassungswidrig. Damit hätten sich die Blockadeteilnehmer mit ihrer Aktion am 6. August 2011 strafbar gemacht, teilte die Verwaltung der ostthüringischen Stadt unter Berufung auf das Verwaltungsgericht Gera am Freitag mit. Zugleich habe das Gericht befunden, die Gegendemonstration habe das Versammlungsrecht der NPD nicht beeinträchtigt. Der Kreisvorstand der rechtsextremen Partei habe daraufhin seine Klage zurückgezogen.

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