Gilt die doppelte Haushaltsführung bei Zweitfamilie?

Steuerrecht

Lebt ein Arbeitnehmer in seiner Zweitwohnung am Arbeitsort mit einer Kollegin und deren Kindern zusammen, fährt aber jedes Wochenende nach Hause zu Ehefrau und Kindern, kann er die Kosten der »doppelten Haushaltsführung« steuerlich absetzen.

Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung hängt dies laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. März 2012 (Az. VI R 25/11) weitgehend davon ab, ob die Zweitwohnung für berufliche Zwecke angemietet wurde und der Lebensmittelpunkt weiter am Heimatort liegt.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes sind die Mehraufwendungen eines Arbeitnehmers für die doppelte Haushaltsführung steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Gemeint sind hier Fälle, in denen ein Familienvater einen Job in einer anderen Stadt annimmt, dort die Woche über in einer Zweitwohnung lebt und am Wochenende n...


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