nd-aktuell.de / 30.08.2012 / Politik / Seite 1

Rentenbeitrag wird gesenkt

Kabinett erfüllt FDP-Wünsche

Berlin (nd-Kalbe). Gegen alle Vorbehalte hat die Bundesregierung am Mittwoch eine Senkung der Rentenbeiträge beschlossen. Vorgesehen ist eine Senkung von 19,6 auf 19 Prozent der Bruttolöhne für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die genaue Höhe wird im Herbst entschieden. Die Senkung, die für Arbeitnehmer ein monatliches Plus von durchschnittlich sieben bis acht Euro ergibt, war von Gewerkschaften, Fachverbänden wie den Oppositionsparteien kritisiert worden, allerdings hatte die FDP auf der Senkung bestanden. Der saarländische Sozialminister Andreas Storm (CDU) kündigte Widerstand im Bundesrat an, die Bundesregierung ließ allerdings erkennen, dass sie keine Gefahr aus der Länderkammer erwartet. Diese müsste eine Zweidrittelmehrheit aufbringen, um das Vorhaben ernsthaft zu gefährden.

Der Rentenexperte der Linksfraktion Matthias W. Birkwald verlangte die Abschaffung des gesetzlichen Automatismus, wonach die Beiträge gesenkt werden, wenn die Rentenreserven ein bestimmtes Niveau überschreiten. Auch der DGB und die Sozialverbände VdK, Arbeiterwohlfahrt und Volkssolidarität rückten die Alterung der Gesellschaft in den Fokus. Die Beitragssenkung sei kurzsichtig, die demografischen Herausforderungen würden ignoriert. Sie verlangten, höhere Rücklagen zu bilden und sie vorrangig zur Bekämpfung der Altersarmut einzusetzen.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen lobte die Beitragssenkung als Entlastung um 5,4 Milliarden Euro und verknüpfte sie erneut mit ihren Plänen für eine »Zuschussrente«. Die FDP ist gegen diese und hatte verhindert, dass sie am gleichen Tag behandelt wurde; sie bleibt der Koalition nun als ungelöstes Problem. Geplant ist, kleine Renten auf höchstens 850 Euro aufzustocken, sofern die Arbeitnehmer auch privat vorgesorgt und mindestens 30 Jahre lang Rentenbeiträge entrichtet haben. Weitere Themen des Kabinetts am Mittwoch waren die Anschlusskosten für Off-Shore-Windparks, die nun auch der Verbraucher tragen soll, Urheberrechte von Verlagen sowie Sterbehilfe.