Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe
Bad Kreuznach (dpa/nd). Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstößen gegen den Arbeitsschutz soll der ehemalige Inhaber einer Großbäckerei im Hunsrück nach dem Willen der Staatsanwaltschaft 4000 Euro Geldstrafe zahlen. Unter anderem durch die Aussagen des Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff sei belegt worden, dass der Unternehmer seine Sorgfaltspflicht verletzt habe, sagte Staatsanwalt Günter Horn am Donnerstag vorm Amtsgericht. Wallraff hatte das Verfahren 2010 mit Undercover-Recherchen ins Rollen gebracht. Mitarbeiter hatten demnach an einer veralteten Backanlage arbeiten müssen und sich mehrfach an den Armen verbrannt.
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