nd-aktuell.de / 01.09.2012 / Brandenburg / Seite 13

Schmerzhaftes Ohrloch

(dpa). Ein dreijähriges Mädchen bekommt nach dem Stechen von Ohrlöchern 70 Euro Schmerzensgeld von der Inhaberin eines Tattoo-Studios. Mit diesem Vergleich endete gestern ein von den Eltern angestrengter Zivilprozess vor einem Berliner Amtsgericht.

Möglicherweise müssen sich die Eltern oder die Studio-Inhaberin aber noch wegen Körperverletzung verantworten. Das Gericht erwägt, den Fall der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung vorzulegen. Er hatte nach der heftigen Debatte um das Kölner Beschneidungsurteil Kontroversen ausgelöst. Die Eltern hatten dem Kind zum Geburtstag das Stechen von Ohrlöchern geschenkt - was schmerzhaft und traumatisch gewesen sein soll. Daraufhin reichten die Eltern die Schmerzensgeldklage ein.