1. Bearbeitungsgebühr: Einige Institute verlangen für den Kredit zusätzlich zu Zinsen eine Bearbeitungsgebühr vom Kunden. Sie begründen diese mit dem Aufwand, der der Bank mit dem Darlehensantrag des Verbrauchers entsteht, also etwa der Prüfung von dessen Kreditwürdigkeit. Mehrere Gerichte haben Vertragsklauseln mit einer solchen Gebühr bereits als unwirksam beurteilt. Verbraucher sollten sich ein Institut suchen, das auf die Zusatzgebühr von sich aus verzichtet.
2. Kreditversicherung: Dabei handelt es sich in der Regel um sogenannte Restschuldversicherungen. Die Kreditversicherung verspricht einzugreifen, wenn der Kreditnehmer aus bestimmten Gründen sein Darlehen nicht mehr abbezahlen kann, etwa weil er erwerbsunfähig wird oder stirbt. Bei solchen Kontrakten müsse der Verbraucher »genau auf die Bedingungen achten«, unter denen die Versicherung greife, rät die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer. Solche Versicherungen »bringen schnell hohe Kosten bei wenig Nutzen«, warnt die Expertin.
3. Unerlaubte Schufa-Abfragen: Ohne Einverständnis des Kunden dürfen Banken bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) keine Abfrage zur Kreditwürdigkeit starten. Denn je nach Art der Anfrage führt dies zu einer schlechteren Kreditwürdigkeit des Kunden. Die Folge wäre ein höherer Kreditzins oder sogar die Ablehnung des Darlehens.
Macht die Bank nämlich eine sogenannte Kreditabfrage, erfolgt bei der Schufa ein negativer Vermerk. Informiert sich ein Kunde bei mehreren Instituten über Kreditkonditionen, sind so eine ganze Reihe negativer Vermerke denkbar. Kreditnehmer müssen daher darauf achten, dass die Banken lediglich eine sogenannte Kreditkonditionen-Abfrage starten, keine Kreditabfrage. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/237511.nicht-nur-zinsen-entscheiden-ueber-die-konditionen.html