Luxemburg (AFP/nd). Wein darf nicht als »bekömmlich« vermarktet werden. Dies ist eine unzulässige »gesundheitsbezogene Angabe«, wie gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach darf die Winzergenossenschaft Deutsches Weintor in Rheinland-Pfalz ihre säurereduzierten Weine nicht mehr als »bekömmlich« verkaufen. Die Winzergenossenschaft in Ibesheim vermarktet bestimmte Weine der Rebsorten Dornfelder sowie Grauer und Weißer Burgunder in einer »Edition Mild - sanfte Säure«. Aufgrund eines besonderen »Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung« seien diese Weine besonders »bekömmlich«, heißt es auf den Etiketten.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/237790.wein-darf-nicht-bekoemmlich-sein.html