Schärfere Regeln für vorzeitige Freilassung

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Brüssel (AFP/nd). Angesichts heftiger Kritik an der Freilassung der Komplizin und Ex-Frau des Kindermörders Marc Dutroux, Michelle Martin, hat die belgische Regierung die Regeln für vorzeitige Haftentlassungen verschärft. Das Kabinett in Brüssel billigte einen ersten Entwurf der veränderten Regelungen. Demnach soll beispielsweise jeder, der zu einer 30-jährigen Haftstrafe verurteilt ist, mindestens die Hälfte davon im Gefängnis verbüßen, bevor ein Antrag auf vorzeitige Entlassung möglich ist. Bislang muss ein Verurteilter vorher nur ein Drittel der Gesamtstrafe absitzen.

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