nd-aktuell.de / 11.09.2012 / Politik / Seite 6

Kein deutscher Pass für Leihmutter-Kind

Berlin (epd/nd). Ein in der Ukraine von einer ukrainischen Leihmutter zur Welt gebrachtes Kind hat einem Urteil zufolge keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass, auch wenn es genetisch von deutschen Staatsangehörigen abstammt. In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts heißt es, ein deutscher Reisepass dürfe nur Deutschen ausgestellt werden.