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BGH bestätigt Urteil gegen Drücker-Chef

  • Lesedauer: 1 Min.

Erfurt/Dresden (dpa/nd). Der 56 Jahre alte Ex-Chef einer sogenannten Drückerkolonne bleibt im Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes gegen eine sechsjährige Haftstrafe mit Beschluss vom 8. August zurückgewiesen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Hauptzollamt Erfurt gestern gemeinsam mitteilten. Bestätigt wurde auch die zweijährige Bewährungsstrafe gegen eine Komplizin. Das Duo war 2011 vom Landgericht Chemnitz wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung verurteilt worden. Es soll in mehreren Firmen jahrelang zwischen 50 und 100 Zeitschriftenwerber schwarz beschäftigt haben.

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