nd-aktuell.de / 12.09.2012 / Politik / Seite 15

Bewegungsmelder

Attac sammelt Pfandflaschen

München (nd). Mit einer zweitägigen Aktion in der Münchner Innenstadt wollen Attac-Aktive ihrer Forderung nach einer bedingungslosen Existenzsicherung für alle Nachdruck verleihen. Unter dem Motto »Bedingungsloses Grundeinkommen statt Flaschensammeln« werden sie am Freitag und Sonnabend im Infozelt am Richard-Strauss-Brunnen Pfandflaschen zusammentragen. Dort wollen sie ein Depot mit Pfandflaschen im Wert von 1000 Euro anlegen. »So veranschaulichen wir, dass mit der so genannten Trittin-Rente, wie das Flaschensammeln oft spöttisch genannt wird, auf keinen grünen Zweig zu kommen ist. Ein menschenwürdiges Leben ist damit nicht möglich«, sagt Werner Rätz von der Attac-AG »Genug für alle«. »Stattdessen fordern wir eine bedingungslose Absicherung des Existenzminimums alter Menschen - als ein Schritt hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle.«

Die Aktion findet anlässlich des Kongresses des internationalen Grundeinkommensnetzwerkes statt, der vom 14. bis 16. September in Ottobrunn bei München veranstaltet wird.

Liebig 14 klagt gegen Deutschland

Berlin (nd). Der Verein des geräumten Berliner Wohnprojekts Liebig 14 hat eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Sie wollen feststellen lassen, dass ihnen von den Berliner Gerichten das rechtliche Gehör und ein faires Verfahren verwehrt wurden. Im Februar 2011 war das Hausprojekt in der Liebigstraße 14 in Berlin-Friedrichshain von der Berliner Polizei geräumt worden. Dabei lagen nach Angaben der Kläger zwar Räumungstitel gegen die einzelnen Mieter vor, nicht aber gegen den Verein Liebig 14, der in dem Haus Räumlichkeiten hatte.

Der Versuch des Vereins, die Räumung gerichtlich zu stoppen, wurde durch Amts- und Landgericht verwehrt. Der Verein, so hieß es, müsse zunächst die Räumung abwarten, bevor er überhaupt ein Recht auf eine gerichtliche Entscheidung habe. Im Nachhinein könne man immer noch eine mögliche Rechtswidrigkeit feststellen lassen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat eine Klage des Vereins ohne Begründung als unzulässig abgewiesen.