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Unten links
In Stuttgart ist jetzt in Urteil ergangen, das in weiten Teilen Sachsens als Unrechtsurteil empfunden werden dürfte: Eine aus Sachsen stammende Frau wollte verreisen, nannte bei der Buchung das Reiseziel korrekt in ihrem heimatlichen Idiom, erhielt dann aber kein Flugticket nach Bordoh (hochdeutsch: Porto), sondern eines nach Bordoh (hochdeutsch: Bordeaux). Nun wollte sie das Geld zurück, aber das Gericht sagt: Vergiss es. »Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Mitarbeiter ihn richtig versteht«, meinten die hartherzigen Juristen aus dem Schwabenland, wo man auch nicht gerade wie am Nationaltheater artikuliert. Sieht so die Förderung von kulturellen Minderheiten aus? Oder die deutsche Einheit? Und muss man sich da noch wundern, dass Sachsen im Glücksranking der Bundesländer gerade erst wieder weit hinten gelandet ist? Die Frau, hört man, überlegt nun, ob sie in Berufung geht oder ob sie sich das Bordoh spart und ihren Kummer mit einer Pulle Bordoh ertränkt. wh
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