Bürgerrechte gegen Rechts gestärkt

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Münster (AFP/nd). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Rechte von Bürgern bei Protesten gegen Neonazi-Aufmärsche gestärkt. Das Verbot eines öffentlichen Blockadetrainings von Bürgern im nordrhein-westfälischen Stolberg im Februar 2011 war unzulässig, wie das OVG in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied. Das Blockadetraining war als Versammlung mit etwa 100 Teilnehmern angemeldet gewesen. Die Polizei hatte allerdings das Üben von Blockadetechniken verboten und die Personalien der Trainer, Ordner oder Redner vorab eingefordert. Laut OVG waren diese Auflagen unzulässig und das Training von der Versammlungs- und Meinungsfreiheit geschützt. Die Veranstaltung habe »gewaltfrei zur öffentlichen Meinungsbildung« und zum »angemessenen gesellschaftlichen Umgang mit rechtsextremen Ideologien beitragen wollen«.

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