ESM-Zusatzvertrag passiert das Kabinett

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Berlin (dpa). Der künftige Euro-Rettungsschirm ESM hat eine weitere Hürde genommen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch formell eine Zusatzerklärung zum ESM-Vertrag, in der Deutschlands finanzielle Beteiligung ausdrücklich begrenzt und die Informationsrechte des Bundestags hervorgehoben werden. Auf diese Erklärung hatte sich die Bundesregierung mit den anderen Euro-Ländern geeinigt, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Die Karlsruher Richter hatten Deutschlands Beitritt zum Rettungsschirm vor zwei Wochen grundsätzlich gebilligt - allerdings unter der Voraussetzung, dass der deutsche Anteil auf 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt. Zudem müsse der Bundestag ausreichend über die ESM-Aktivitäten informiert werden.

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