Über die Grenzen der Meinungsfreiheit wird derzeit hierzulande heftigst diskutiert. Mohammed-Karikaturen, da herrscht weitgehend Einigkeit, dürfen gezeigt werden. Aber selbstverständlich stößt die Meinungsfreiheit auch in Deutschland an eine Grenze, wenn die größte aller Glaubensgemeinschaften beleidigt wird: das Privatfernsehen. Das Kölner Landgericht entschied dieser Tage, dass T-Shirts mit dem Aufdruck »Scheiß RTL« und dem Logo des Kölner Fernsehsenders, mit dem ein Blogger gegen das seiner Meinung nach »niveaulose RTL-Programm« protestierte, nicht mehr verkauft werden dürfen, da dies eine pauschale Herabwürdigung des Senders sei. Ob eine konkrete Herabwürdigung wie z.B. »Scheiß Dieter Bohlen« erlaubt wäre, lässt das Urteil also offen. jam
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/240011.out-of-space-grenzen-der-freiheit.html