nd-aktuell.de / 01.08.2001 / Ratgeber
Arbeitsunfall im Praktikum - wer ist zuständig?
Sommerzeit ist nicht nur Ferienzeit. Viele Schüler und Studenten nutzen die freien Wochen, um Geld zu verdienen oder erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Natürlich passieren den Neulingen auch Missgeschicke, die zu Arbeitsunfällen mit Gesundheitsfolgen führen können. Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert - Praktikanten, Werkstudenten und Jobber auch?
Dazu gibt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) folgende Hinweise:
Ein Praktikant genießt immer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - allerdings bei unterschiedlichen Trägern. Denn Praktikum ist nicht gleich Praktikum. »Entscheidend ist, wer die rechtliche, organisatorische und inhaltliche Verantwortung für den Ablauf trägt«, erläutert Manfred Brügmann von der BGW. Die Schülerin etwa, die im Rahmen des Schulunterrichts ein Betriebspraktikum absolviert, ist weiter über ihre Schule unfallversichert, letztlich also bei den Unfallkassen der Länder oder Gemeinden.
»Anders gelagert ist der Fall, wenn das Praktikum nicht Bestandteil des Schul- oder Hochschulbesuches ist«, so Brügmann (BGW). »Dann ist die Berufsgenossenschaft des Praktikumsbetriebes zuständig« - für viele Betriebe im Gesundheits- und Sozialbereich also die BGW. Diese Konstellation trifft auf einen großen Teil der Praktika zu: etwa bei Schülern, die außerhalb der Schulzeit, also freiwillig in den Ferien oder als Aufnahmevoraussetzung für eine weitergehende Ausbildung ein Praktikum machen. Auch wer ein Anerkennungsjahr in einem Betrieb absolviert, ist dort versichert. Medizinstudenten sind bei ihrer Famulatur über die Arztpraxis oder das Krankenhaus, im klinisch-praktischen Jahr hingegen über die Universität versichert, da dieses Bestandteil des Studiums ist.
Studentische Hilfskräfte, Werkstudenten und Jobber in den Semesterferien erhalten - im Unterschied zu vielen Praktikanten - ein festes Entgelt für ihre Arbeit. Der Arbeitgeber muss für sie, wie für die anderen Angestellten auch, Beiträge zur Unfallversicherung an seine Berufsgenossenschaft abführen. Stößt ihnen während des Jobs oder auf dem Weg von und zur Arbeit etwas zu, sind sie dort selbstverständlich auch unfallversichert.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/2665.arbeitsunfall-im-praktikum-wer-ist-zustaendig.html