Minister: Irrglaube über DDR-Justiz

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Magdeburg (ND). Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker will die Verfolgung von NS-Verbrechen in der DDR wissenschaftlich aufarbeiten lassen. »Wir müssen mit dem Irrglauben aufräumen, in der DDR habe es eine konsequente und systematische Verfolgung von Naziverbrechern gegeben, während in der alten Bundesrepublik zu lasch vorgegangen worden sei«, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Magdeburg. Im Westen habe es 102000 Ermittlungsverfahren und nur rund 6000 Verurteilungen gegeben, in der DDR hätten fast alle 11000 Verfahren gegen Nazi-Verbrecher zu einer Verurteilung geführt. »Hier wird aber verkannt, dass im Osten oftmals unter Verletzung der Rechtsstaatlichkeit vorgegangen wurde«, erklärte Becker. So habe es Hausdurchsuchungen ohne richterliche Verfügungen gegeben und Bürgerrechte der Verdächtigen seien missachtet worden. Außerdem seien etwa die Euthanasie-Verbrechen weitgehend ausgespart worden. Auch hätten Nazi-Verbrecher, die DDR-Funktionären genehm waren, mit Schonung rechnen können.
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