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Keine Rückerstattung von Beiträgen zur Zusatzrente

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Berlin (ADN). Für Beiträge der freiwilligen Zusatzrentenversicherung wird es auch künftig in gleichem Maße Rentenleistungen wie für die Beiträge zur Sozialpflichtversicherung geben. Diese Beiträge können nicht erstattet werden. Das stellt die Überleitungsanstalt Sozialversicherung in einer Pressemitteilung fest.

Bei der Anstalt gingen in der Hauptverwaltung Berlin und in den Kreisstellen der fünf neuen Länder seit Wochen Tausende von Anträgen auf Rückerstattung der eingezahlten Beiträge zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung ein, heißt es in der Mitteilung. Diesen

Anträgen könne nicht entsprochen werden, und sie würden auch nicht mehr beschieden.

In den Anträgen werde meistens behauptet, die Beiträge seien an den FDGB geflossen, und für die Beiträge gebe es nach 1995 keine Rente mehr, wird in der Mitteilung informiert. Beides sei falsch, denn die Beiträge seien in den Haushalt der Sozialversicherung geflossen. Bei der freiwilligen Zusatzrentenversicherung handele es sich um einen Teil der Rentenversicherung und nicht um eine Zusatzversorgung, die erst noch unter besonderen Bedingungen in die Rentenversicherung überführt werden muß.

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