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  • „Verfügungsgewalt“ und „Basisdemokratie“

Nicht an Worten klauben

Zu Jürgen Kuczynskis ergänzenden und korrigierenden Ausführungen (Forum vom 5./6. Januar 1991) zum äußerst wichtigen und nützlichen Beitrag von Professor Boehm (Forum vom 22./23. Dezember 1990) hätte ich eine weitere Ergänzung:

Zunächst reicht es m. E. nicht, im Zusammenhang mit der „Abschaffung des (großen) Privateigentums“ nur darauf zu verweisen, daß „dieses Mittel in untauglicher Weise in den Ländern des sogenannten realen Sozialismus angewandt“ wurde. Untauglich angewandt wurde es, weil die neuen Eigentümer von der Verfügungsgewalt ausgeschlossen waren. Hierin liegt doch das Kernproblem.

Boehm erinnert ja auch daran, daß in diesem Zusammenhang die Kategorie „Verfügungsgewalt“ bedeutsam wird. Und es ist m. E. nötig, zu klären, in welcher Richtung nach neuen Lösungsansätzen gesucht werden sollte. Jeder Versuch, gesamtgesellschaftliches Eigentum der Verfügungsgewalt der Gesamtgesellschaft zu übertr...


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