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Neue Autos zahlen seit Januar neue Steuern

  • Lesedauer: 1 Min.

Für Fahrzeuge, die am 31.12. 90 zugelassen waren und ununterbrochen von demselben Halter betrieben wurden, gilt der Kfz-Steuersatz in bisheriger Höhe. Nach Informationen des ADAC werden für Autos, die nach dem l.Januar 1991 zugelassen werden, befristet Steuerbefreiungen gewährt, wenn sie bei den Abgaswerten die US- oder EG-Norm erfüllen (nicht mit der „Euro-Norm“ verwechseln, für die es keine Steuerbefreiung gibt).

Wer seit Jahresbeginn sein Auto zuläßt, wird nach den bundesdeutschen Steuertarifen versteuert. Für Personenwagen sind je angefangene 100 ccm zu zahlen:

13,20 Mark für Benzin- und 21,60 Mark für Diesel-Motoren, wenn sie als schadstoffarm eingestuft wurden.

21,60 Mark für Benzin- und 30 Mark für Diesel-Autos, die nicht schadstoffarm sind und seit dem 1. 1. 91 erstmals zugelassen wurden bzw werden.

18,80 Mark für Benzin- und 27,20 DM für Dieselautos, die nicht schadstoffarm sind und vor dem 1.1. 91 erstmals zugelassen wurden.

Für Motorräder müssen 3,60 DM je angefangene 25 ccm bezahlt werden.

Über die Einstufung in schadstoffarm/nicht schadstoffarm entscheiden die Zulassungsstellen, in der Übergangszeit notfalls die Finanzämter. Die Steuern werden wie in der DDR bisher üblich in diesem Jahr per Steuermarke vom Postamt eingezogen.

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