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FZR-Beiträge sind Teil der Rentenversicherung

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Berlin (ADN/ND). Die Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) werden nicht rückerstattet. Darauf machten die Liquidatoren des gewerkschaftlichen Dachverbandes FDGB in einer Pressemitteilung aufmerksam. Die Beiträge zur FZR seien entgegen anders lautenden Behauptungen nicht an den FDGB geflossen, sondern „in den Haushalt der Sozialversicherung (SV) eingegangen“, heißt es darin. „Bei der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung handelt es sich gemäß Paragraph 10 Abs. 2 und 3 des Rentenangleichungsgesetzes vom 28. 6.1990 um einen Teil der Rentenversicherung.“ Die Überleitungsan-' stalt der SV habe wiederholt mitgeteilt, daß diese Beiträge nicht erstattet werden können. Die FDGB-Liquidatoren baten daher, von Rückerstattungsanträgen Abstand zu nehmen.

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