Regelungen zum Wohngeld für Mieter und Eigenheimbesitzer in den neuen Bundesländern

Das Wohngeld für die ostdeutschen Bundesländer errechnet sich nach einem vereinfachten Verfahren nach dem Bruttoeinkommen, der Miete oder Belastung sowie nach der Größe des Haushalts. Es kann – wie auch beim Wohngeldrecht des alten Bundesgebietes – für 12 Monate bewilligt werden. Nachbewilligungen si...


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