nd-aktuell.de / 04.04.1991 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 5

Ein Blick in die Tabelle genügt

sehen 800 und 1000 DM 86 DM Wohngeld. Fällt das Einkommen höher aus, weil zum Beispiel beide Ehepartner berufstätig sind, dann verringert sich der Wohngeldzuschuß erheblich. Bei einem Familieneinkommen von 1 600 DM besteht schon kein Anspruch mehr auf Wohgeld bei diesem Beispiel.

Obwohl die Wohngeldregelungen günstiger,ausfallen als in den

alten Bundesländern, gleichen sie die Mietsteigerungen auf keinen Fall aus. Das Bundesbauministerium kündigte eine breite Schulung der Wohngeldstellen und Information der Mieter an, da vieje Regelungen zum Wohngeld nur ungenügend bekannt seien. So wissen nach Einschätzung des Ministeriums zum Beispiel viele Eigenheimbesitzer nicht, daß auch für sie das Wohngeld in Form eines Lastenzu-

schusses gezahlt werden kann. Zu der Verunsicherung der Mieter hat die Bundesregierung mit einer Vielzahl von verschiedenen Varianten der Mieterhöhung und Wohngeldzahlung selbst beitgetragen.

Nach Aussagen der Bundesbauministerin Irmgard Adam-Schwaetzer soll die Wohngeldregelung sicherstellen, daß Mieter in

der ehemaligen DDR und im Ostteil von Berlin im Durchschnitt nicht mehr als 10 Prozent ihres Familieneinkommens zur Finanzierung ihrer Wohnung aufwenden. Von Mietervereinen wurden allerdings schon Befürchtungen laut, daß die Erhöhung durchaus größer ausfallen kann. Deshalb fordern der Mieterverband und die Oppositionsparteien eine Höchstgrenze für die Mietsteigerung.