Nun grünes licht für Beschäftigungsfirmen
Berlin (ND-Baufeld). Nach wochenlangem Tauziehen einigten sich am Mittwoch in Berlin die Treuhandanstalt, Gewerkschaften, Arbeitgeber und die sechs ostdeutschen Länder auf einen Kompromiß bei den Beschäftigungsgesellschaften.
Die Arbeitsverhältnisse in den Treuhand-Betrieben würden mit dem Übergang in die Beschäftigungsgesellschaft enden, jedoch bestimmte Ansprüche bei Kurzarbeit erhalten bleiben.
Treuhandpräsidentin Birgit Breuel erklärte, man sei übereingekommen, in allen Ländern Dachoder Trägergesellschaften zu gründen, an denen sich die Treuhand mit zehn Prozent beteilige. Unter den Dächern sollen verschiedene
Formen von Arbeitsförderungs-, Beschäftigungs- und Strukturgesellschaften (ASB) gegründet werden. Den ASB werden durch die Treuhandunternehmen Sachmittel, Räume und - für die ersten sechs Monate - auch Personal zur Verfügung gestellt.
Beschäftigungsgesellschaften, die zum 7. Juni 1991 - als per Treuhand-Schreiben das Signal auf rot ging - bereits bestanden oder in Gründung waren, werden durch die Treuhand akzeptiert und sollen behutsam in die neuen Strukturen eingefügt werden.
Nur zähneknirschend habe die IG Metall dem ausgehandelten Kompromiß zugestimmt, sagte deren Vorstandsmitglied Horst Klaus.
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