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130 000 Verfahren bei Arbeitsgerichten im Osten

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (ND-K.Wenk). In den neuen Bundesländern ist die Zahl der arbeitsgerichtlichen Verfahren in die Höhe geschnellt. So habe es zwischen dem 1. Januar dieses Jahres und dem 1. Juni rund 130 000 Verfahrenseingänge gegeben. In allen alten Bundesländern waren es 1990 insgesamt rund 325 000. Darüber informierte Horst Günther, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin. Ursache für die hohe Anzahl der Klagen seien die zahlreichen Kündigungen seit Jahresbeginn. Die neue Kündigungswelle seit dem 1. Juni spiegelt sich hier noch nicht wieder. Dennoch sei, so Günther, „kein Stillstand der Rechtspflege“ in der Arbeitsge-

richtsbarkeit eingetreten. Die Erledigungsquote liege bei 50 Prozent. Seit vorigem Jahr sind 31 Arbeitsrichter aus dem Westen in den neuen Ländern tätig. 60 sollen es werden. Darüberhinaus seien 180 Arbeitsrichter der DDR in Lehrgängen geschult worden. Jedoch rechnender Staatssekretär damit, daß etwa nur ein Drittel dieser Richter nach der Prüfung durch dje Richterwahlausschüsse übernommen wird. Insgesamt gehe man davon aus, daß 200 Arbeitsrichter im Osten gebraucht werden. Ein Großteil dieser Richter solle aus jungen Juristen, die bisher wegen Stellenmangels noch nicht eingesetzt werden konnten, gedeckt werden. Dafür gebe es in einigen Bundesländern mehr als 1 000 Bewerbungen.

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