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Kinder ohne Unfallschutz

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (ADN). Derzeit haben Kinder in den neuen Bundesländern keinen gesetzlichen Versicherungsschutz bei Unfällen, die in der Krippe oder im Kindergarten geschehen, falls die Länder nicht Ersatzversicherungen abgeschlossen haben. Wie die Zeitschrift „extra Magazin“ in ihrer neuen Ausgabe berichtet, sei die Sicherheit der Kleinsten im Einigungsvertrag schlicht vergessen' worden. Während die Ost-Kindergärten ab 1. Januar 1992 wieder unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt werden, bleibt dies den Krippen auf Dauer versagt.

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