nd-aktuell.de / 18.07.1991 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

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HAFTPFLICHT. Nach geltendem Recht muß je-

der den Schaden ersetzen, den er anderen schuldhaft zufügt. Privatleute haften daher mit ihrem gesamten Vermögen bis zur Pfändungsgrenze.

Dies macht deutlich, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung ist. Der Versicherungsschutz umfaßt grundsätzlich den Ersatz aller Schäden, die bei anderen Personen verursacht werden. Besondere Haftungsrisiken müssen jedoch extra versichert werden. Dies gilt z.B. für Hunde- und Pferdehalter, Mietshaus- oder Grundstücksbesitzer, Öltankbesitzer. Bei Familien mit Kindern sollte die Versicherungs-

summe pauschal 2 Millionen DM für Personen- und Sachschäden betragen. In den übrigen Fällen empfiehlt es sich, diese Summe auf 1 Million DM festzusetzen. Beim Neuabschluß einer Haftpflichtversicherung sollte man auf einem Einjahresvertrag bestehen. Dies gilt grundsätzlich für alle Schadensversicherungen.